Der EuGH hat in der Rechtssache C-20/01, Müllentsorgung Braunschweig II entschieden, dass öffentliche Stellen vergaberechtswidrig geschlossene Verträge beenden müssen. Der Beitrag analysiert das Urteil des EuGH und erläutert Möglichkeiten zur vertragsrechtlichen Umsetzung der Beendigungspflicht.
Der Beitrag wird zitiert in LG Frankfurt, EuGH-Vorlagebeschluss vom 28.01.2008, Az: 2-4 O 201/06 und OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.08.2008, Az: 1 KN 138/06