Voraussichtlich noch bis Ende 2025 laufen die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen. Angesichts von mehr als 300.000 Fällen droht ein Zielkonflikt zwischen Verfahrenseffizienz und rechtsstaatlich gebotener Einzelfallprüfung. Der Beitrag beleuchtet wesentliche Stellschrauben wie die pauschale Anordnung der Vorläufigkeit der ÜBH-Bescheide und die von den Antragstellern geforderte Abgabe von Erklärungen zu komplexen Rechtsfragen wie Unternehmensverbund und Kumulierungsvorschriften, die bei Fehlern zur Rückforderung führen können.