Der Beitrag erläutert anhand einer Entscheidung des OVG Münster die rechtliche und praktische Bedeutung von Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid und zeigt die Risiken auf, die sich aus der Nichteinhaltung - etwa durch Vergabefehler - ergeben können.
Der Beitrag wird zitiert in VG Gelsenkirchen, Urteil vom 13.06.2008, Az: 15 K 3344/06