Teststellungen - alternativ als Funktionstest oder Bemusterung bezeichnet - bieten öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit, die von den Bietern angebotenen Produkte und Dienstleistungen bezüglich der versprochenen Eigenschaften vorab zu testen und so über die eingereichten Unterlagen hinaus ein umfassendes Bild vom Angebot zu erhalten. Sie eignen sich besonders für die Beschaffung von Lieferungen und Leistungen mit auftraggeberspezifischen Elementen wie Software, für die Referenzen aus früheren Projekten nur eingeschränkt aussagekräftig sind. Der Aufsatz gibt einen Überblick über Vor- und Nachteile und die richtige Durchführung einer Teststellung im Vergabeverfahren.
Der Beitrag wird zitiert in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.10.2019, Az: Verg 13/19