Hinter der vergaberechtlichen Diskussion um die interkommunale Zusammenarbeit steht die ordnungspolitische Frage nach dem Verlauf der Grenze zwischen öffentlicher Aufgabenerfüllung und wirtschaftlicher Betätigung des Staates. Der Beitrag zeichnet diesen Grenzverlauf anhand der Rechtsprechung nach. Dabei wird deutlich, dass die marktöffnende Funktion der EG-Vergaberichtlinien abnimmt und Vergaberecht als „dritte Säule" neben dem Kartellrecht und dem Beihilferecht zunehmend dem Schutz des unverfälschten Wettbewerbs dient.
Der Beitrag wird zitiert von OLG Celle, EuGH-Vorlagebeschluss vom 17.12.2014, Az: 13 Verg 3/13